Unterstützungen für Zeitarbeitskräfte und Unternehmen der Arbeitskräfteüberlassung
Unsere Leistungen für
Der SWF in Zahlen
55.000+
mal Zeitarbeitskräfte in der Arbeitslosigkeit
114.000.000+
ausbezahlte Unterstützungen in €
1.000+
geförderte bestandene Lehrabschlüsse im 2. Bildungsweg
Unser gesetzlicher Auftrag
Der SWF hat gemäß § 22c Abs.1-3 AÜG den Auftrag, (ehemalige) Zeitarbeitskräfte von Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen in mehrfacher Hinsicht zu unterstützen:
- Stärkung und Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen
- Förderung von (Zusatz-)Qualifikationen
- Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt (auch während Zeiten der Arbeitslosigkeit gemäß § 12 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG)
Zur Umsetzung dieser Aufgaben kann der Fonds folgende Leistungen erbringen:
- Zuschüsse für (ehemalige) Zeitarbeitskräfte
- Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen
- Leistungen an Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen, um die Beschäftigungsdauer zu verlängern
Bitte beachten Sie: Ein Rechtsanspruch auf Leistungen des SWF besteht nicht. Die gewährten Zuschüsse und sonstigen Leistungen gelten nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG und sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 steuerfrei.
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