Über den SWF
Hintergrund des SWF
Der gesetzlich eingerichtete Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) wurde 2013 zur Verbesserung der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Situation von Zeitarbeitskräften gegründet. Die gesetzliche Grundlage des SWF ist in § 22a des Arbeitskräfte-Überlassungsgesetzes (BGBl. I Nr. 38/2017) zu finden.
Finanziert wird der SWF aus Mitteln der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen Österreichs und der öffentlichen Hand. Geleitet wird der Fonds von Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister der WKO. Sein Wirkungsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet. Als Aufsichtsbehörde fungiert das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW).
Aufgaben und Ziele des SWF
Aufgabe des Sozial- und Weiterbildungsfonds ist es, Zeitarbeitskräfte (Arbeiterinnen und Arbeiter sowie ab 01.01.2017 auch Angestellte) gewerblicher Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen sowohl während eines aufrechten Arbeits-/Dienstverhältnisses zu fördern als auch im Fall von Arbeitslosigkeit zu unterstützen.
Ziele dieser Unterstützung sind:
- Zusatzqualifizierung und damit Verbesserung der Einsatzfähigkeiten
- Kontinuierliche Arbeits-/Dienstverhältnisse
- Vermeidung von Arbeitslosigkeit
- Linderung finanzieller Not bei eintretender Arbeitslosigkeit
Leistungen des SWF
Folgende Leistungen erbringt der Sozial- und Weiterbildungsfonds:
- Direkte Unterstützung von Zeitarbeitskräften, die Bildungsmaßnahmen absolvieren
- Unterstützung von Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte zusätzlich qualifizieren bzw. in Beschäftigung halten (Überbrückungsgeld, Einarbeitungsbeihilfe)
- Arbeitslosenunterstützung für arbeitslos gewordene Zeitarbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen
Download PDF: SWF Leistungsordnung
Das SWF-Team
Unser Team freut sich darauf, Sie bei Fragen und Anliegen zu unterstützen.
Sie erreichen uns unter:
Bildungsmaßnahmen, Überbrückungsgeld, Einarbeitungsbeihilfe
Telefon: +43 1 890 90 84 - 0
E-Mail: office[AT]swf-akue[P]at
Arbeitslosenunterstützung
Telefon: +43 1 890 90 84 - 50
Antragstellung über das SWF-Onlineportal - Zum Online-Antrag
SO-Beitragsverrechnung für ausländische Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen
Telefon: +43 1 890 90 84 - 55
E-Mail: so-beitrag[AT]swf-akue[P]at
Organisatorische Leitung
Mag.a Karin Assem-Honsik
Direktorin
Mobil: +43 677 640 47 28 0
E-Mail: karin.assem-honsik[AT]swf-akue[P]at
Recht
Mag.a Astrid Gschiel
Juristin
Telefon: +43 1 890 90 84 – 90
E-Mail: astrid.gschiel[AT]swf-akue[P]at
Bildungsberatung
Jona Koch, BA MA
Bildungsberaterin &
Projektkoordinatorin SWF-Frauenpower
Mobil: +43 664 350 65 23
E-Mail: jona.koch[AT]swf-akue[P]at
Aus- und Weiterbildungen,
Überbrückungsgeld,
Einarbeitungsbeihilfe
Karin Kaiser
Teamleiterin
Telefon: +43 1 890 90 84 – 20
E-Mail: office[AT]swf-akue[P]at
E-Mail: karin.kaiser[AT]swf-akue[P]at
Martina Schatz
Sachbearbeiterin
Telefon: +43 1 890 90 84 – 30
E-Mail: office[AT]swf-akue[P]at
Fachkräfte-/Lehrausbildungen,
Aus- und Weiterbildungen mit
Zuschuss an die Zeitarbeitskraft
Petra Razek
Sachbearbeiterin
Telefon: +43 1 890 90 84 – 40
E-Mail: office[AT]swf-akue[P]at
Arbeitslosenunterstützung
Mag. Thomas Novak
Teamleiter &
Stv. Direktion, IT-Koordinator
Telefon: +43 1 890 90 84 – 75
E-Mail: thomas.novak[AT]swf-akue[P]at
Dominik Forst
Sachbearbeiter
Telefon: +43 1 890 90 84 – 65
SO-Beitragsverrechnung
für ausländische
Arbeitskräfteüberlassungs-
Unternehmen
Mag. Harald Moser
Sachbearbeiter &
Stv. Direktion
Telefon: +43 1 890 90 84 – 55
E-Mail: so-beitrag[AT]swf-akue[P]at
E-Mail: harald.moser[AT]swf-akue[P]at
Sylvia Mair
Assistentin Bildungsberatung
Mobil: +43 664 350 65 22
E-Mail: sylvia.mair[AT]swf-akue[P]at
Noel Havelka
Sachbearbeiter
Telefon: +43 1 890 90 84 – 10
E-Mail: office[AT]swf-akue[P]at
Michael Grün
Sachbearbeiter
Telefon: +43 1 890 90 84 – 60
Roswitha Burger
Sachbearbeiterin
Telefon: +43 1 890 90 84 - 70